Zwangsvollstreckung Gelsenkirchen

Zahlt der Schuldner trotz titulierter Ansprüche nicht, muss der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben. Erst hierdurch kann ein obsiegendes Urteil zu einem wirtschaftlichen Erfolg geführt werden.

Wir lassen Sie nach einem obsiegenden Urteil nicht alleine, sondern unterstützen Sie auch kompetent bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Der Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts wird überwiegend von Rechtsanwalt Johannes Gerz betreut. Hierbei wird er von den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten unterstützt, die seit Jahrzehnten mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vertraut sind.

Zwangsvollstreckung auf einen Blick

Das Zwangsvollstreckungsrecht umfasst folgende Teilbereiche:

  • Anträge auf Abgabe eines Vermögensverzeichnisses
  • Erteilung von Gerichtsvollzieheraufträgen
  • Forderungspfändung, insbesondere Lohn- und Gehaltspfändung
  • Rechtsbehelfe gegen die Zwangvollstreckung (z. B. Drittwiderspruchsklage, Erinnerung oder Vollstreckungsgegenklage)
  • Sachpfändung
  • Vertretung in der Zwangsvollstreckung
  • Zwangsversteigerungen bei Grundstücken
  • Zwangsverwaltung bei Grundstücken
  • Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen, wegen der Herausgabe von Sachen oder wegen der Vornahme einer Handlung

Rechtsanwalt Johannes Gerz berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um das Zwangsvollstreckungsrecht. Mit unserem umfangreichen Know-how und unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Wir raten Ihnen allerdings gleichfalls von Maßnahmen ab, wenn wir feststellen, dass es besser ist, nichts zu tun, um die Kosten einer uneinbringlichen Forderung nicht unnötig zu erhöhen.

Ihr Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht:
Rechtsanwalt Johannes Gerz

 
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