Notare

Andreas Bussmann

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Johannes Gerz

Rechtsanwalt
Notar a.D.

Notarkanzlei in Gelsenkirchen

Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Schild & Collegen steht seit über 65 Jahren für kompetente Rechtsberatung und engagierte Betreuung der Mandanten. Einen wesentlichen Kernbereich der juristischen Arbeit stellt die notarielle Tätigkeit dar. Die in der Kanzlei tätigen Notare standen und stehen den rechtsuchenden Bürgern als unabhängige und unparteiische Vertragsgestalter zur Seite. Herr Rechtsanwalt Johannes Gerz wurde im Jahre 2006 zum Notar ernannt. Herr Rechtsanwalt Andreas Bussmann wurde im Jahre 2018 zum Notar bestellt.

Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten: Einerseits repräsentiert er den Staat. Er ist Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Dies kommt für den rechtsuchenden Bürger bildhaft darin zum Ausdruck, dass der Notar ein Amtsschild mit dem Landeswappen benutzt.

Rechtssicherheit bei Urkundengeschäften

Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. Notare sind nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer der Beteiligten. ln dieser Funktion bieten Notare den rechtsuchenden Bürgern Rat und Mitwirkung an. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgesehen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass insbesondere Unerfahrene vor übereilten Geschäften geschützt werden.

Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind Notare wie Richter sachlich und persönlich unabhängig. Sie sind allein dem Gesetz unterworfen.

Während eines Berufslebens erhält sich der Notar seine fachliche und soziale Qualifikation. Das Gesetz verpflichtet ihn, sich kontinuierlich fortzubilden.

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden.

Verschwiegene und unparteiische Berater

Rechtsanwalt und Notar Andreas Bussmann steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Hierbei leistet er Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungiert als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Ehe, Partnerschaft und Familie:
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption

Erbe und Schenkung:
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbausschlagung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.

Immobilien:
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.

Streitschlichtung, Schlichtung, Mediation:
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtung- und Schiedstätigkeit etc.

Unternehmen:
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.

Vorsorgevollmacht:
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Rechtsanwalt und Notar Andreas Bussmann steht Ihnen als kompetenter Berater und Vertragsgestalter zur Seite.

 
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