Johannes Gerz
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Geboren und aufgewachsen ist Rechtsanwalt und Notar a.D. Johannes Gerz in Gelsenkirchen-Buer. Am Max-Planck-Gymnasium hat er das Abitur abgelegt. Nach der Bundeswehr hat er das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum begonnen. Das Studium schloss er mit Diplom im Jahr 1979 ab. Nach der Referendarausbildung beim Landgericht Essen wurde er im Jahr 1982 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2006 erfolgte die Ernennung zum Notar. Rechtsanwalt Gerz war zunächst als Einzelanwalt und Notar tätig. Seit dem Jahr 2014 ist er Partner der Kanzlei Schild & Collegen.
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Zwangsvollstreckung
- Pfändung einer beweglichen Sache
- Pfändung eines Anspruchs
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Strafrecht
- Familienrecht
- Betreuungsrecht
- Ehescheidung
- Umgang/Sorgerecht
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinn
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Geschäftsraummiete
- Leasing
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Pacht
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnraummiete
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Haftrecht/Untersuchungshaft
- Jugendstrafrecht
- Opfervertretung
- Strafverteidigung (Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung usw.)
- Wirtschaftsstrafrecht