Rechtsanwälte Schild & Collegen
Maelostraße 2
45894 Gelsenkirchen
![]()
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen im Bereich des Wohnungseigentums. Wohnungseigentum wird von der Bevölkerung als ein wichtiger Bestandteil der privaten Vermögensvorsorge, auch der Altersversorgung, angesehen.
Rechtliche Probleme können sich schon beim Erwerb einer Eigentumswohnung ergeben, wenn der zukünftige Wohnungseigentümer vom Verkäufer einen Entwurf des Kaufvertrages zugesandt erhält. Danach entstehen zwangsläufig rechtliche Beziehungen zwischen den Parteien, die Berührung mit Wohnungseigentum haben. Dies sind die Wohnungseigentümer untereinander, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der Verwalter, der Verwaltungsbeirat und sonstige Dritte, z. B. Energieversorgungsunternehmen, Architekten und Bauunternehmer.
In solchen Situationen bedarf es eines rechtlichen Beistandes, der über fundierte juristische Kenntnisse verfügt und ausschließlich am Interesse des Mandanten orientiert tätig ist. Das Wohnungseigentumsrecht stellt einen Kernbereich unserer beruflichen Tätigkeit dar. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter z. B. bei Fragen rund um folgende Themen aus diesem Gebiet:
Dabei ist es wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben. Da wir für sämtliche mit dem Wohnungseigentum beschäftigten Personen tätig sind, sind uns die damit verbundenen jeweiligen Interessen bekannt. Wir können deshalb schon bei der Beratung berücksichtigen, welche Absichten die andere Seite verfolgt und wie erfolgreich dies sein könnte.
Ihr Anwalt für Wohnungseigentumsrecht:
Rechtsanwalt Johannes Gerz