Stephanie Gall
Rechtsanwältin (angestellt), Fachanwältin für Medizinrecht
Rechtsanwältin Stephanie Gall hat an der Universität Greifswald Rechtswissenschaften studiert. Nach ihrem 1. Staatsexamen hat sie am Landgericht Essen ihr Referendariat absolviert, das sie im Jahre 2014 mit dem 2. Staatsexamen abschloss.
Bereits während des Referendariats sammelte sie nebenberuflich in einer Rechtsanwaltskanzlei erste Erfahrungen.
Seit ihrer Zulassung im Jahre 2014 ist sie als Rechtsanwältin in Gelsenkirchen tätig.
Im September 2019 wurde ihr die Zusatzbezeichnung Fachanwältin für Medizinrecht verliehen.
Seit 2020 erfüllt sie auch die theoretischen Voraussetzungen für den Titel Fachanwältin für Versicherungsrecht.
- Ärztliche Behandlungsfehler
- Aufklärungsfehler
- Aufklärungspflichten
- Behandlungsunterlagen
- Folgeschaden
- Geburtsschadensrecht
- Haushaltsführungsschaden
- Krankenhausbehandlung
- Personenschaden / Sachschaden
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Krankengeld
- Reha
- Pflegeversicherung
- Erwerbsminderungsrente
- Krankenversicherungsrecht
- Pflegeversicherung
- Schwerbehinderung
- Statusfeststellungsverfahren (Scheinselbständigkeit)
- Unfallversicherung
- Strafanzeige
- Zeugenbeistand
- Nebenklage
- Schmerzensgeld
- Schadenersatz
- Versicherungsvertrag
- Fahrzeugversicherung
- Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung