Anfang | << | 35 36 37 38 39 [40] 41 42 43 44 45 | >> | Ende

Der Straftatbestand des bewaffneten Handelns mit Betäubungsmitteln ist nur erfüllt wenn der Straftäter die Waffe griffbereit hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2013
Fehlt es an Zeugen für eine Gewalttat, kann der Anspruch für eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz auch auf die glaubhafte Aussage des Opfers gestützt werden.
Bundessozialgericht, Urteil vom 17.04.2013
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung einer Anti-Terror-Datei für überwiegend verfassungskonform befunden.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.04.2013
Wer mittels einer DDos-Attacke eine Website blockiert macht sich wegen Computersabotage strafbar und kann sogar mit einer Haftstrafe rechnen.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2011
Die Einlösung eines versehentlich erhaltenen Online-Gutscheins ist nicht strafbar, zumal kein passender Straftatbestand existiert.
Landgericht Gießen, Urteil vom 29.05.2013
In einem Justizvollzugskrankenhaus untergebrachte Häftlinge haben keinen Anspruch auf eine Unterbringung in einem Einzelzimmer.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.03.2013
Weil er seiner Musikschülerin zu sich heranzog und sie küsste wurde ein Angeklagter wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.02.2013
Unter anderem wegen der Verbreitung eines Videos, auf welchem die Enthauptung eines Menschen zu sehen ist, muss ein 27-jähriger Student für mehr als drei Jahre in Haft.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 17.04.2013
Sind auf einem PC kinderpornographische Dateien gespeichert muss zunächst eine vollständige Löschung der Daten versucht werden bevor der Rechner dem Eigentümer dauerhaft entzogen wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.01.2012
Den Sozialversicherungsträger trifft die Beweislast, wenn er den Geschäftsführer einer GmbH wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge in die Haftung nehmen will.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2012
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular