Eine Gesetzesänderung soll es in Zukunft endlich ermöglichen, den Großteil des angesparten Riester-Vermögens auch für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden.
Ein Wohnungseigentümer muss auch dann auf Verlangen anderer Miteigentümer einen Dachgarten entfernen, wenn er diesen nach seinem Einzug umfangreich neu gestaltet hat.
Ansprüche aus einem grundstücksbezogenen Gerichtsvergleich gehen beim Eigentumserwerb mit über und können auch noch nach Jahrzehnten geltend gemacht werden.
Bauträger müssen bei bereits eingetretenem Verzug dem Bauherrn einen genauen Fristenplan für die Fertigstellung vorlegen, der die größtmögliche Anstrengung berücksichtigt.
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann möglich, wenn nur ein Gesellschafter der als Vermieter auftretenden GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann.