Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss zumindest dann für den Zahlungsausfall eines insolventen Mitglieds haften, wenn sie selbst Vertragspartner geworden ist.
Der Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten ist bei einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 % ebenfalls zur Mietminderung berechtigt.
Für die Vortäuschung von Eigenbedarf muss der Vermieter dem Mieter Schadensersatz zahlen, auch wenn die Kündigung schon wegen der Täuschung unwirksam ist.