Mieter können nicht bereits deshalb die Zustimmung des Vermieters zur Katzenhaltung verlangen, nur weil dieser einem anderen Mieter die Haltung eines Hundes erlaubt hat.
Der Besteller eines Bauwerks hat kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Auftragnehmer nachweislich bereit ist, einen entstandenen Konflikt zu bereinigen.
Die Minderung des Einheitswerts wegen einer Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich denkbar, in der Praxis aber kaum zu realisieren.
Seit Anfang April liegt der Entwurf für das Eigenheimrentengesetz vor, mit dem die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnimmobilien ausgeweitet wird.