Gewährleistungsansprüche muss der Bauherr unverzüglich geltend machen, denn die Mängelbesichtigung durch den Architekten unterbricht noch nicht die Verjährung.
Die kurze Kündigungsfrist des Mieters von drei Monaten findet auch auf formularmäßige Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden, keine Anwendung.
Wird ein Skybeamer als Werbeanlage eingesetzt, so ist bei der baurechtlichen Einordnung nicht nur der Gerätestandort, sondern auch der Bereich der Wahrnehmbarkeit entscheidend.
Gemeinden haben bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein Auswahlrecht hinsichtlich der bebaubaren Flächen und können daher auch geeignete Flächen von der Bebauung ausschließen.