Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
Kündigt ein Vermieter einem Mieter aufgrund von Eigenbedarf, muss er diesem nur dann eine Ersatzwohnung anbieten, soweit eine solche verfügbar ist und in räumlicher Nähe liegt.