OLG Köln zum SIS-Eintrag eines Gebrauchtwagens

Ein SIS-Vermerk ist ein erheblicher Rechtsmangel.

Das OLG Köln kam zu der Übrzeugung, dass ein bei Gefahrübergang bestehender Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS) keinen Sachmangel, sondern einen erheblichen Rechtsmangel darstellt. Unmaßgeblich ist dabei die theoretische Löschbarkeit des Vermerks. Der Käufer ist daher rücktrittsberechtigt, sofern die normalen Rücktrittsvoraussetzungen vorliegen.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 15 U 124 17 vom 01.03.2018
Normen: §§ 346 Abs. 1, 348 BGB
[bns]
 
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