Sein Beitrag kann demnach auch den Beiträgen der anderen Gründer ungeordnet sein, solange er die Gründung der terroristischen Vereinigung wesentlich gefördert hat.
Als Mitglied einer terroristischen Vereinigung wird demgegenüber bezeichnet, wer die solche in seiner Mitgliedsstellung mit dem Willen der fortdauerten Beteiligung von innen heraus fördert.