BGH zur unmittelbaren Täterschaft

Wann ist jemand unmittelbarer Täter? Ein unmittelbarer Täter zeichnet sich dadurch aus, dass er alle Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes in seiner Person verwirklicht.

Unerheblich ist dabei, ob der Täter die Tat unter dem Einfluss einer anderen Person begangen hat. Dies gilt selbst dann, wenn er rein im Interesse eines anderen gehandelt hat.
 
BGH, Urteil BGH 5 StR 484 19 vom 08.01.2020
Normen: § 25 StGB
[bns]
 
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