Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das unbefugte Verwenden von Konto- bzw. Kreditkartendaten einen Computerbetrug darstellen kann. Hierfür ist erforderlich, dass ein vermögensrelevanter Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst wird. Wird dagegen ein Mensch getäuscht, liegt kein Computerbetrug vor.