Fehlt eine solche Signatur auf dem gefälschten Bild, scheidet eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung somit aus. Dies gilt auch dann, wenn das Gemälde als vermeintliches Original in einer Galerie zum Zwecke des Verkaufs ausgestellt wird.
Normen: § 52 Abs. 1 StGB: § 53 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 267 StGB