BGH zur Konkurrenz von schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl zum schweren Bandendiebstahl

Wie ist das Verhältnis vom schweren Wohnungseinbruchdiebstahl zum schweren Bandendiebstahl? Im vorliegenden Fall beschäftige sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, wie der schwere Wohnungseinbruchdiebstahl und der schwere Bandendiebstahl zueinander in Konkurrenz stehen.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshof sei der Straftatbestand des schweren Wohnungseinbruchdiebstahls nach § 244 Abs. 4 StGB zwar das größere Unrecht. Dennoch trete der schwere Bandendiebstahl nicht hinter dem schweren Wohnungseinbruchdiebstahl zurück. Dies würde seinen gesonderten Unrechtsgehalt nicht zum Ausdruck bringen. Die beiden Straftatbestände stehen daher zueinander in Idealkonkurrenz.
 
BGH, Urteil BGH 3 StR 529 19 vom 10.12.2019
Normen: § 242 StGB; § 244 Abs. 4 StGB; § 244a StGB; § 52 StGB
[bns]
 
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