Doch ab wann gilt der verwendete Gegenstand als gefährliches Werkzeug? Nach Auffassung des Bundesgerichtshof ist ein Gegenstand dann ein gefährliches Werkzeug, wenn dieser sowohl nach seiner Beschaffenheit als auch nach der Art seiner konkreten Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen.
Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob ein Gürtel als gefährliches Werkzeug zu qualifizieren ist. Der Bundesgerichtshof kam zu der Entscheidung, dass ein Gürtel ein gefährliches Werkzeug darstellen kann, wenn damit gegen besonders verletzliche oder empfindliche Körperteile geschlagen wird.
Normen: § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB