Trotzdem ist die Frage, ob ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt, stets eine Frage des konkreten Einzelfalls. Entscheidend sind insbesondere die objektive Gefährlichkeit der vorgenommenen Handlung, die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täter im Tatzeitpunkt sowie seine Motivationslage.