Wann ist der Tatbestand einer Bedrohung erfüllt?

Die aktuelle Verwirklichung eines Verbrechens schließt die Bedrohung mit diesem aus.

Wegen Bedrohung wird bestraft, wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht. Dieses Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens kann sowohl ausdrücklich als auch schlüssig zum Ausdruck gebracht werden. Setzt der Täter jedoch bereits zur Verwirklichung des Verbrechens an, stellt dies keine konkludente Bedrohung dar, da sich diese immer auf das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels bezieht.
 
BGH, Urteil BGH 4 StR 418 18 vom 04.12.2018
Normen: § 241 Abs. 1 StGB
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular