AG München: Diebstahlschaden bei entwendeten Flaschen aus Container nicht messbar

Der Erlass der Strafbefehle wurde abgelehnt.

Im vorliegenden Fall entwendeten zwei Rentner aus einem Altglascontainer Pfandflaschen mit Hilfe eines Greifarmes. Die Nachbarn des Ehepaars meldeten dies der Polizei.

Das Amtsgericht München kam jedoch zu der Überzeugung, dass kein messbarer Diebstahlschaden vorliege, da die insgesamt 18 entwendeten Flaschen lediglich einen minimalen, nicht feststellbaren Wert im Recyclingprozess haben.
 
AG München, Urteil AG Muenchen 843 Cs 238 Js 238969 16 vom 29.03.2017
Normen: § 242 StGB
[bns]
 
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