Die drei angeklagten Tierschützer drangen 2013 in eine Tierzuchtanlage ein und filmten und fotografierten dort die Haltungsbedingungen, um zu dokumentieren, dass Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung vorliegen. Das Landgericht Magdeburg sprach die drei Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruch frei. Die Verhalten der drei Aktivisten ist wegen Notstandes objektiv gerechtfertigt, da eine Gefahr für die Gesundheit der Tiere bestand und die zuständigen staatlichen Organe durch ihre Untätigkeit ihre Aufgaben nicht erfüllt hatten. Hinzu kommt noch, dass die Aktivisten Einwegkleidung, Desinfektionsmittel und Mundschutz verwendeten, um den Schutz der Tiere vor gefährlichen Erregern sicherzustellen.
Normen: § 123 Abs. 1 StGB, § 32 StGB, § 34 StGB