Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung blieb ohne Erfolg

Der Beschwerdeführer schickte einem Polizeibeamten und dessen Vorgesetzten ein Schreiben, indem er die Vermutung äußerte, dass der Polizist im Rahmen einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wohnungsdurchsuchung unerlaubte Substanzen deponiert habe.

Der Beschwerdeführer wurde daraufhin wegen Beleidigung verurteilt, wohingegen er sich mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet. Diese wurde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen. Der vom Beschwerdeführer geäußerte Verdacht ist zwar als Werturteil von der Meinungsfreiheit erfasst. Diese würde bei Vornahme der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung jedoch hinter der persönlichen Ehre des Polizeibeamten zurücktreten, da der geäußerte Verdacht des Beschwerdeführers nicht auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht.
 
BVerfG, Urteil BVerfG 1 BvR 2454/16 vom 31.01.2017
Normen: StGB § 185, GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
[bns]
 
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