Revisionen im Nürburgringverfahren teilweise erfolgreich

Urteile werden teilweise aufgehoben und im Übrigen bestätigt.

In dem sogenannten Nürburgringverfahren wurde unter anderem ein früherer Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz wegen Untreue und falscher uneidlicher Aussage verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer der Nürburgring GmbH und der ehemalige Leiter der Controlling-Abteilung wurden wegen mehrfacher Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Urteile wurden nunmehr vom Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben und im Übrigen bestätigt. Der gegen den früheren Finanzminister ergangene Schuldspruch wurde teilweise aufgehoben. Das Landgericht habe in einigen Fällen den Eintritt eines Vermögensnachteils der Nürburgring GmbH bzw. des Landes Rheinland-Pfalz nicht rechtsfehlerfrei begründet. Dies betreffe insbesondere auch die Verurteilung wegen der Übernahme von Landesbürgschaften. Hinsichtlich der anderen beiden Revisionsführer hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts jeweils in zwei Fällen aufgehoben. Der frühere Geschäftsführer der Nürburgring GmbH wurde in einem dieser Fälle freigesprochen. Mit Ausnahme dieses Teilfreispruchs wurde die Sache im Umfang der Aufhebungen einer anderen Strafkammer des Landgerichts zu erneuter Verhandlung und Entscheidung zugewiesen. Im Übrigen ist das Urteil rechtskräftig.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 3 StR 17 15 vom 26.11.2015
Normen: § 266 StGB, § 54 HGB, § 39 Ziff. 5 Satz 2 VV-LHO RP, Art. 107 AEUV, § 52 Abs. 1 GmbHG, § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG
[bns]
 
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