Rockerclub in Sachsen rechtmäßig verboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Rockerclubs ''Gremium MC Sachsen'' und seiner drei Chapter in Chemnitz, Plauen und Dresden bestätigt.


Selbiges würde auch für die parallel durch das Bundesinnenministerium verbotenen Vereinigungen ''Nomads Eastside'' und ''Härte Plauen'' gelten, so das Gericht.

Auslöser des im Jahr 2013 ausgesprochenen Verbots waren Machtkämpfe zwischen rivalisierenden Rockerclubs gewesen. Nach der Beleidigung eines Hells-Angel-Präsidenten war ein Gremium-Rocker niedergestochen worden, woraufhin bei einem weiteren Racheakt ein unbeteiligter 15-Jähriger schwer verletzt wurde.

Das Gericht führte aus, dass sich der Regionalverband Sachsen und sein Sprecher nie richtig von den Taten distanzierten. Im Gegenteil: Beteiligte wurden in der Folge mit einem sogenannten ''No-Mercy''-Aufnäher belobigt, welcher regelmäßig bei einem besonders gnadenlosen Einsatz für die Clubinteressen verliehen wird. Diese Geschehnisse ließen erkennen, dass das Clubinteresse nicht auf eine kameradschaftliche Pflege des Motorradsports gerichtet war, sondern vielmehr kriminelle Zwecke im Vordergrund standen. Vor diesem Hintergrund war das Verbot verhältnismäßig.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BVG BVerwG 1 A 3 15 vom 07.01.2016
Normen: § 3 VereinsG
[bns]
 
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