Freispruch für Ulvi K.

Im Wiederaufnahmeverfahren um das Verschwinden des seit 13 Jahren vermissten Kindes Peggy ist der Angeklagte frei gesprochen worden.


Ursprünglich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, verbrachte der geistig behinderte Ulvi K. die letzten elf Jahre in Gefangenschaft. Seinerzeit hatte er in der Obhut der Polizei ein Geständnis abgelegt, dieses später jedoch widerrufen.

Die Zweifel in diesem erneuten Verfahren an der Schuld von Ulvi K. wurden immer größer, zumal sich der Verdacht erhärtete, dass das seinerzeitige Geständnis dem behinderten Mann durch die ermittelnden Polizisten vorgegeben worden war. Neben diesem Umstand existierten auch keine Sachbeweise für eine Täterschaft von Ulvi K., weshalb das Gericht ihn freisprach.

Zwischenzeitlich wird gegen zwei andere Tatverdächtige ermittelt, weshalb die Hoffnung bleibt, dass das Verschwinden des Mädchens doch noch aufgeklärt werden kann.
 
Landgericht Bayreuth, Urteil LG Bayreuth 1 vom 14.05.2014
Normen: §§ 211, 212 StGB
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular