Lebenslänglich kann auch tatsächlich lebenslänglich bedeuten

Ein 77 Jahre alter Doppelmörder muss auch nach mehr als 50 Jahren Haft weiter in der JVA bleiben, da seine Persönlichkeitsstruktur und seine Vitalität weitere Straftaten befürchten lassen.


Im Jahr 1963 war der Vietnamkrieg im vollen Gange, die Berliner Mauer war gerade zwei Jahre jung und die Bürger der BRD genossen die Ausläufer des Wirtschaftswunders. In diesem Jahr wurde der damals 25 Jahre alte Hans-Georg Neumann wegen eines Doppelmordes und weiterer Straftaten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seitdem sitzt er ununterbrochen in Haft. Er ist damit der am längsten inhaftierte Bürger Deutschlands. Hochbetagt begehrte er vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe seine Entlassung auf Bewährung, fand bei den Richtern jedoch kein Gehör.

Diese stellten fest, das Neumann nach mehr als fünf Jahrzehnten in Haft fest in die Subkultur innerhalb der JVA eingebunden ist, keinerlei angemessenen sozialen Kontakte außerhalb der Haftanstalt bestehen, ein Abrutschen ins Drogenmilieu bei einer Haftentlassung zu befürchten sei und die Gefahr erneuter schwerer Gewalttaten bestünde. Vor diesem Hintergrund war eine Entlassung abzulehnen.

Immerhin ließ das Gericht dem Greis die Hoffnung, bei einer gravierenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes in Freiheit sterben zu können.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 1 Ws 12 13 vom 28.03.2014
Normen: §§ 57, 57a StGB
[bns]
 
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