In den vergangenen Jahren häufen sich die Berichte über junge deutsche Staatsbürger, welche trotz ihres Aufwachsens in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu Glaubenskriegern wurden.
So lag auch der Fall des deutschen Joseph D. alias ''Jussuf'', welcher sich 2010 in Pakistan der Gruppierung ''Deutsche Taliban Mudschahedin'' anschloss. Die Gruppe, welche unter anderem Selbstmordattentate pries, war infolge schwerer Verluste kurz nach dem Beitritt des Angeklagten zerfallen.
Trotz des Umstands, dass Joseph D. nicht an Kampfeinsätzen teilnahm, verurteilte ihn das Gericht, da es in dem Verhalten des psychisch kranken Mannes eine hohe kriminelle Energie sah und er der terroristischen Gruppierung anderweitig Hilfe leistete:
Wäschewaschen, Kochen und Einkaufen waren als seine Tatbeiträge innerhalb der Gruppe zu werten.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil OLG Duesseldorf III 5 StS 3 13 vom 24.03.2014