Vor einer Disco unvermittelt mit Faustschlägen gegen den Kopf traktiert, hatten die mindestens drei Schläge weitreichende Folgen:
br>Bis heute leidet das Opfer unter einer deutlichen Sprachstörung, einer Aufhebung der Feinmotorik in der rechten Hand und einer Spastik im rechten Bein. Hinzu kommen Gedächtnisstörungen und Störungen der affektiven Kontrolle.
Vor dem Hintergrund dieser gravierenden Dauerschäden ging das Oberlandesgericht sogar noch über die, in der Vorinstanz zugebilligten, 170.000 Euro hinaus.