T-Shirt mit A.C.A.B.-Aufdruck ist keine Beleidigung

Da bei einem solchen Aufdruck kein bestimmter Adressat angesprochen ist, sondern es sich vielmehr um eine straflose Kollektivbeleidigung handelt, sprach das OLG in Nürnberg den Angeklagten frei.


Vorab: Das Kürzel "A.C.A.B." steht für den Ausdruck "All Cops Are Bastards". In den letzten Jahren hat es sich in entsprechenden Kreisen zu einer beliebten Redewendung etabliert, mit welcher eine grundsätzliche Abwehrhaltung gegenüber den Polizeibehörden zum Ausdruck gebracht wird. Als Graffiti, in Fussballstadien oder eben auf Kleidungsstücken sehen sich Polizeibeamte immer öfter mit dieser Aussage konfrontiert und fühlen sich oftmals und nicht ganz zu Unrecht in ihrer Person herabgewürdigt. Gerade in Zeiten von zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamte und einem schwindenden Respekt vor ihrem Berufsstand dürften Polizisten die gerichtliche Entscheidung daher als einen Affront empfinden.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt trug der Angeklagte das T-Shirt auf einem Volksfest und war in diesem Zusammenhang von einer Polizeistreife wegen des Shirts aufgehalten worden.

Das Gericht wies darauf hin, dass dem Träger nicht nachgewiesen werden konnte, dass er mit dem Aufdruck gerade die auf dem Volksfest Dienst habenden Beamten beleidigen wollte, weshalb von einer straflosen Kollektivbeleidigung auszugehen sei.
 
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil OLG N 1 St OLG Ss 211 12 vom 01.10.2012
Normen: § 185 StGB
[bns]
 
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