Lange Haftstrafe für erfundene Vergewaltigung

Für fast sechs Jahre muss eine ehemalige Lehrerin in Haft, nachdem sie einen Kollegen fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt hatte.


Im Jahr 2001 hatte sie behauptet, dass der ehemalige Lehrer sie in einer Pause anal vergewaltigt hätte. Das Gericht glaubte seinerzeit ihren Ausführungen und verurteilte den Lehrer schließlich zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren. Da er die Tat bis zum Schluss leugnete verbüßte er die Strafe bis zum letzten Tag. Im Jahr 2011 stellte sich in einem erneuten Verfahren jedoch seine Unschuld heraus und er wurde freigesprochen.

In dem Verfahren wegen Freiheitsberaubung attestierte das Gericht dem angeblichen Opfer eine massive Störung ihrer Persönlichkeit und einen massiven Hang zum Lügen. In seiner mündlichen Beurteilung ließ das Gericht keinen Zweifel an seiner Überzeugung, dass die Vergewaltigung frei erfunden war.

Besonders tragisch an dem gesamten Sachverhalt ist der Umstand, dass der verurteilte Lehrer nicht nur seiner kompletten Existenz beraubt wurde und nach der Haftentlassung als gebrochener Mann von Sozialleistungen lebte, sondern ein Jahr nach seinem Freispruch an einem Herzinfarkt verstarb. Die Auszahlung der Haftentschädigung in Höhe von 25 Euro je Hafttag hatte er zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten.
 
Landgericht Darmstadt, Urteil LG DA 331 Js 7379 08 vom 13.09.2013
Normen: § 239 StGB
[bns]
 
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