Erstmals Mediziner wegen Fehler in der Ausbildung verurteilt

Zum ersten Mal in der deutschen Strafrechtsgeschichte wurde ein Arzt wegen einem tödlichen Fehler im Rahmen seiner Ausbildung verurteilt.


Der heute 31-jährige Arzt befand sich als Medizinstudent im sogenannten praktischen Jahr, dem letzten großen Praxistest vor dem Ende des Studiums, als ihm der tödliche Fehler in dem evangelischen Krankenhaus in Bielefeld unterlief. Mit der Blutentnahme bei einem an Leukämie erkrankten Baby beauftragt, setzte er dem Kind danach eine Spritze mit Antibiotikum. Diese sollte eigentlich durch die Mutter oral verabreicht werden. Das Kind starb in der Folge an einem allergischen Schock.

Trotz des Umstands, dass die Spritze unbeschriftet und somit keine Schlussfolgerung über die Art der Verabreichung möglich war, verurteilte das Landgericht den Mediziner zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Es führte begründend aus, dass er hätte nachfragen müssen, was es mit der von einer Krankenschwester im Zimmer abgelegten Spritze auf sich hatte. In diesem Zusammenhang sprach das Gericht von einem tödlichen "Blackout" des jungen Arztes. Ein Organisationsverschulden durch das Krankenhaus wollte es hingegen nicht erkennen.

Ob und in welcher Form das Urteil Auswirkungen auf die Medizinerausbildung haben wird bleibt abzuwarten. Denn nicht selten wird erhebliche Kritik an Betreuung und Anleitung von Medizinstudenten im praktischen Jahr geäußert.
 
Landgericht Bielefeld , Urteil LG BI 18 Js 279 11 vom 14.08.2013
Normen: § 222 StGB
[bns]
 
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