Fußball-Hooligans verurteilt

Unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden Mitglieder der Vereinigung "Hooligans Elbflorenz" zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.


Zwischen 2007 und 2009 trieb die Vereinigung ihr Unwesen in Dresden und schreckte dabei auch vor massiver Gewaltanwendung nicht zurück. Dabei beließen die Angeklagten es nicht bei den sogenannten "dritten Halbzeiten" bei welchen sich Hooligans verschiedener Vereine gezielt zu körperlichen Auseinandersetzungen verabreden. In drei Fällen verwüsteten sie Dönerläden und verletzten Angestellte und Gäste zum Teil erheblich.

Vor dem Landgericht Dresden erhielt ein Teil der Mitglieder nun die Quittung für dieses Verhalten und muss wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbruch und gefährlicher_Körperverletzung bis zu vier Jahre auf die Freiheit verzichten.
 
Landgericht Dresden, Urteil LG DD 14 KLs 204 Js 41068 08 vom 30.04.2013
Normen: §§ 129, 125, 224 StGB
[bns]
 
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