Hohe finanzielle Entschädigung für ehemalige Sicherungsverwahrte

Wegen der überlangen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung muss das Land Baden-Württemberg insgesamt 240.

000 Euro an die vier betroffenen Kläger zahlen.

Die betroffenen Straftäter waren in den 70er und 80er Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und anderer Straftaten zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Parallel dazu erfolgte die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft. Diese durfte nach der damals geltenden Rechtslage nicht mehr als zehn Jahre betragen. Im Jahr 1998 wurde diese Höchstgrenze aufgehoben, so dass nun auch eine unbefristete Unterbringung möglich war. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch entschied, handelte es sich hierbei um eine rechtswidrige Aufhebung der Höchstgrenze, weshalb die Betroffenen zu entlassen waren. Für die Zeit, in der die Sicherungsverwahrung die Höchstgrenze von zehn Jahren überschritt, forderten die ehemaligen Inhaftierten in verschiedenen Verfahren ein entsprechendes Schmerzensgeld und wurden in diesem Ansinnen durch das OLG Karlsruhe bestätigt.

Der Anspruch auf eine Entschädigung für die zwischen acht und zehn Jahren zu lange Unterbringung ergibt sich demnach direkt aus der Menschenrechtskonvention. Auch war das Land Baden-Württemberg der richtige Beklagte, da es die Freiheitsentziehung vollstreckt hat. Das es dabei nur der durch den Bund gegebenen Gesetzgebung gefolgt ist, ändert daran nichts.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil OLG KA 12 U 60 12 vom 29.11.2012
Normen: Art. 5 I, V EMRK, § 67d I a.F. StGB
[bns]
 
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