Lebenslange Haft für Mord im Gerichtssaal

Für die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau muss der Täter lebenslang in Haft.


Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den jetzt verurteilten insolventen Fuhrunternehmer wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge zog er unvermittelt eine Schusswaffe, erschoss den erst 31 Jahre alten Staatsanwalt und gab weitere Schüsse auf den Richter, seine Verteidigerin und die Protokollführerin ab.

Für diesen Mord kam nach der Auffassung des Gerichts nur eine Verurteilung zu einer lebenslange Freiheitsstrafe in Frage. Auch stellte das Gericht die schwere der Schuld fest, aufgrund derer eine Entlassung des Täters nach fünfzehn Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Der schwerkranke und bettlägrige Angeklagte hatte zwar ein Geständnis abgelegt, welches nach der Auffassung des Anklagevertreters jedoch keine Reue erkennen ließ. In der Begründung des Urteils führte das Gericht aus, dass der Täter sein Opfer "heimtückisch und aus niederen Beweggründen kaltblütig ermordet" und "unermessliches Leid" über die Familie des Opfers gebracht hätte. Die Aversion des Täters gegen die Justiz, wohl das Motiv für die Tat, hat sich dem Gericht zufolge über Jahre entwickelt. Die Tat beruhte demnach nicht auf einem spontanen Entschluss, vielmehr hätte sich der Täter schon lange mental darauf vorbereitet.
 
Landgericht München, Urteil LG M vom 29.11.2012
Normen: §§ 212, 211 StGB
[bns]
 
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