Hohes Aggressionspotential außerhalb des Straßenverkehrs kann Führerschein kosten

Auch ohne Auffälligkeiten im Straßenverkehr kann ein hohes Aggressionspotential den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.


Der betroffene Neonazi war seit seinem 15. Lebensjahr permanent mit zahlreichen Gewaltstraftaten und ähnlichen Delikten auffällig geworden. Dabei trat stets ein hohes Maß an Aggression zu Tage, weshalb ihm der Führerschein entzogen wurde.

Zur Begründung hieß es vor Gericht, dass dem Betroffenen aufgrund seines Fehlverhaltens die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs fehlen würde. Denn trotz des Umstands, dass er sich bisher im Straßenverkehr nichts zu Schulden kommen ließ, könnte aufgrund seines bisherigen Aggressionspotentials nicht davon ausgegangen werden, dass er sich in Zukunft dem Straßenverkehr hinreichend angepasst und regelkonform verhalten wird. Hierfür bedürfe es nicht einmal einer MPU.
 
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil VG GE 7 L 896 12 vom 12.09.2012
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular