Zur Strafbarkeit des "Containerns"

Wer Lebensmittel aus Mülleimern oder Containern von Supermärkten fischt, kann sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen.


Exkurs: Teils aus Protest gegen die Wegwerfgesellschaft, teils aus Armut durchforsten immer mehr Menschen die Container von Supermärkten nach verwertbaren Lebensmitteln. Diese befinden sich oftmals noch in einem verzehrbaren Zustand, dürfen aber aufgrund kleinerer Schönheitsfehler oder abgelaufener Haltbarkeitsdaten nicht mehr verkauft werden.

Ähnlich lag auch der verhandelte Sachverhalt. In diesem wurde ein Politaktivist von einem Wachmann angetroffen. Bei sich führte er Kekse aus dem Mülleimer einer Confieserie. Vor dem Amtsgericht verurteilt ging der Betroffene in die Berufung.

Zwar schloss sich das Landgericht dem Grundsatz an, dass das Betreten des Geländes den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen würde, vorliegend konnte dem Angeklagten das Betreten des Geländes jedoch nicht nachgewiesen werden. Denn er wurde von dem Wachmann außerhalb des Geländes angetroffen und beharrte darauf, das Gelände nicht betreten zu haben.
 
Landgericht Lüneburg, Urteil LG LG 29 NS 1106 JS 21744 10 vom 27.02.2012
Normen: § 123 StGB
[bns]
 
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