Somalische Piraten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

In einem rund zwei Jahre dauernden Verfahren vor dem Hamburger Landgericht wurden 10 somalische Piraten zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt.


Es war seit Jahrhunderten das erste Verfahren vor einem deutschen Gericht wegen Piraterie. Im Jahr 2010 hatten die Angeklagten das unter deutscher Flagge fahrende Containerschiff "Taipan" vor der afrikanischen Küste überfallen um bei der Reederei ein Lösegeld zu erpressen. Einer niederländischen Fregatte gelang die Festnahme der Somalier, in der Folge wurden sie der deutschen Gerichtsbarkeit überstellt.

Die Folge war eine Verurteilung der Betroffenen wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes. Nach dem sogenannten "Weltrechtsprinzp" sah das deutsche Gericht seine Zuständigkeit für das Verfahren als gegeben an. In seiner Begründung des Urteils führte es aus, dass es die Lebenssituation in dem durch Bürgerkriege gebeutelten Somalia strafmildernd berücksichtigt hätte.

Dazu meinte einer der Verteidiger im Vorfeld des Urteils: "Wir maßen uns hier an, Recht zu sprechen nach unseren deutschen Vorstellungen über Menschen, deren Lebenssituation wir nicht mal annähernd nachvollziehen können".

Hintergrund: Seitdem Somalia im Bürgerkrieg versunken ist, kommt es immer wieder zu Fällen der Piraterie vor seiner Küste. Dieser versuchen die westlichen Staaten mit dem Einsatz von Kriegsschiffen in der Region zu begegnen. Inzwischen beginnen auch diverse Reedereien ihre Schiffe mit bewaffneten Sicherheitsleuten auszustatten, um so dem teils auf Hunger, teils auf der Geldgier gut organisierter Hintermänner wurzelnden Phänomen der Piraterie entgegen zu wirken.
 
Landgericht Hamburg, Urteil LG HH 603 KLs 17 10 vom 19.10.2012
Normen: §§ 316 I Nr.1, 239a I StGB
[bns]
 
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