Der zu einer Geldbuße verurteilte Anwalt hingegen leitete einen Brief des inhaftierten Untersuchungshäftlings an dessen Freundin weiter, der detaillierte Anweisungen zur Klärung seines Mietverhältnisses enthielt. Der als Verteidigerpost gekennzeichnete Brief hatte zur Folge, dass der Anwalt durch das Gericht zur Kasse gebeten wurde.
Eine Klärung des Mietverhältnisses und ähnliche Umstände seine nicht vom Privileg des Verteidigers erfasst, urteilten die Richter. Mit der Weiterleitung des Schreibens habe der Anwalt unbefugt gehandelt. Dafür würde auch sprechen, dass der Brief bei einem direkten Versand an die Freundin unbeachtlich des Inhalts der normalen Briefkontrolle unterzogen worden wäre.