Urteil gegen RAF-Angehörigen nicht vollstreckbar

Eine 1977 in den Niederlanden erfolgte Verurteilung gegen das ehemalige RAF – Mitglied Folkerts darf nicht vollstreckt werden.

Folkerts war 1977 wegen der Tötung eines Polizisten zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.

Zur Begründung wurde angeführt, das eine Gesamtwürdigung aller Umstände eine unbillige Härte für Folkerts darstellen würde, zumal er bereits nach der Verbüßung einer 17-jährigen Freiheitsstrafe seit sechzehn Jahren voll resozialisiert und beanstandungsfrei in der Gesellschaft lebe. Des weiteren habe er sich schon vor langer Zeit vom Terrorismus losgesagt. In Verbindung mit dem Umstand, dass deutsche und niederländische Behörden es viele Jahre versäumten die Vollstreckung des niederländischen Urteils voran zu treiben, würde eine jetzt erfolgende erneute Inhaftierung auch nach europäischen Recht zu einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz führen.

Auch wenn die Entscheidung unbefriedigend sei, müsse die Gesellschaft aus Rechtsgründen mit der Entscheidung des Gerichts leben.
 
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil OLG HH 1 WS 45 11 vom 16.06.2011
Normen: Art.1 III, Art.20 III GG
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular