Die drei Angeklagten waren Teil einer größeren, arbeitsteilig organisierten Gruppe, die durch auf Geldautomaten aufgesetzte Lesegeräte in der ganzen Bundesrepublik Bankdaten ergaunerte. Diese wurden sodann auf Kartenrohlinge überspielt und mittels der ebenfalls erbeuteten PIN-Nummern im Anschluss daran unter anderem in Italien, Mexiko, Großbritannien, Kenia und Bulgarien Barabhebungen vorgenommen. Der angerichtete Schaden belief sich dabei auf mehr als 300000 Euro. Die geständigen Angeklagten entschuldigten sich in ihrem Schlusswort für ihr Handeln.