Im Vorfeld eines Weltmeisterschaftskampfes hatte der Angeklagte seiner Stieftochter gezielt in Hand und Beine geschossen, um sie an der weiteren Ausübung des Sports zu hindern. Darüber hinaus verletzte er ihre beiden Bodygards ebenfalls mit Schüssen. Das Motiv für die Bluttat sah das Gericht in dem Umstand, das sich die zweifache Weltmeisterin von ihrem Vater als Manager getrennt hatte und eine Beziehung mit einem verheirateten Mann unterhielt. Eine Tötungsabsicht des Stiefvaters konnte das Gericht nicht erkennen, weshalb nur er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Strafschärfend berücksichtigte das Gericht den Umstand, dass der Täter durch sein Handeln seine Familie zerstörte und die vielversprechende Karriere der Ausnahmesportlerin wahrscheinlich beendete.