Umfangreiche Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

Rechtsanwaltskanzlei muss Kernsanierung nicht dulden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei keine Duldungspflicht umfangreicher Umbaumaßnahmen während des bestehenden Mietvertrags trifft. Lärm-, erschütterungs- und staubintensive Umbau- und Modernisierungs­arbeiten durch den Vermieter müssen von den Mietern der zum Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei angemieteten Räumlichkeiten nicht hingenommen werden. Da Rechtsanwälte bekanntermaßen oftmals auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten arbeiten, müssen sie die Baumaßnahmen auch nicht außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder am Wochenende dulden.
 
OLG Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt am Main 2 U 3 19 vom 12.03.2019
Normen: BGB § 535 Abs. 1, § 862 Abs. 1 S. 1, § 862 Abs. 1 S. 2, § 858; ZPO § 940
[bns]
 
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