Türkische Hochzeit: Brautschmuck gehört der Braut

Türkischer Ehemann muss Schadensersatz leisten.

Die Eheleute heirateten zunächst in Deutschland, danach in der Türkei nach türkischem Brauch. Während der Hochzeit wurde der Braut von verschiedenen Verwandten Goldschmuck von erheblichem Wert umgehängt. In Deutschland ließen sich die Eheleute scheiden, und der Ehemann verkaufte den Goldschmuck. Die Ehefrau klagt auf Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Hamm stellt dazu fest, dass unabhängig davon, wer den Schmuck gekauft hat, nach türkischem säkularen Zivilrecht Brautschmuck Alleineigentum der Frau wird. Da der Schmuck in der Türkei übergeben wurde, gilt hier türkisches Zivilrecht. Der Ehemann ist zum Schadensersatz verpflichtet.

 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 4 UF 60 16 vom 25.04.2016
Normen: Art. 40 Abs. 2 S. 1, Art. 43 Abs. 1 EGBGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO
[bns]
 
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