Haftstrafe für Deutschen und Österreicher wegen Al-Quaida Mitgliedschaft

Das Kammergericht In Berlin hat einen deutschen und einen österreichischen Staatsbürger wegen ihrer Aktivitäten für das fundamentalistische Netzwerk zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.


Das der islamische Terrorismus schon längst nicht mehr ein Problem des nahen Ostens und der Amerikaner ist, dürfte längst jedem deutlich sein. Wie stark sich das Terrornetzwerk allerdings auch in Deutschland engagiert und Kontakte zu deutschen Ablegern pflegt, zeigt der Fall des jetzt verurteilten 27jährigen deutschen Staatsbürgers und seines 23jährigen Mittäters aus Österreich. Der deutsche Angeklagte schloss sich der Terrorvereinigung "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) an, nachdem er ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet gereist war, um dort am gewaltsamen Jihad teilzunehmen. Diese Organisation deutschsprachiger Islamisten unterstützt u.a. den Kampf gegen Bundeswehrsoldaten in Afghanistan und befürwortet auch Anschläge in Deutschland. Später lernte er seinen österreichischen Mitstreiter kennen, mit dem er sich spätestens im Juli 2010 dem Al-Quaida-Netzwerk anschloss. Für dieses sollten sie Aufgaben in Europa übernehmen, wobei das Tätigkeitsfeld von der Spendensammlung, der Werbung neuer Mitglieder bis hin zur Bereithaltung für Terroranschläge reichte.

Für diesen Werdegang verurteilte das Gericht den deutschen Angeklagten wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und seinen österreichischen Mitstreiter zu mehr als sechs Jahren Haft.
 
Kammergericht Berlin, Urteil KG B 2 StE 11 11 4 vom 25.01.2013
Normen: §§ 129a, 129b StGB
[bns]
 
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